Vertrauen Sie auf JURA
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Unsere professionellen hauswirtschaftlichen Dienstleistungen erleichtern Ihnen den Alltag.
Als regionaler Dienstleister unterstützen wir Privathaushalte, Senioren, Familien und Unternehmen im Allgäu und in Schwaben zuverlässig und zeitnah mit hauswirtschaftlichen Leistungen. Unser Ziel ist es, Ihren Alltag spürbar zu entlasten – flexibel, diskret und professionell.
Unfall, Krankheit oder ein hohes Arbeitspensum führen schnell dazu, dass der Alltag mit all seinen hauswirtschaftlichen Aufgaben neu organisiert werden muss.
Wir kümmern uns um Ihre Familienmitglieder. Und wir führen alle anstehenden hauswirtschaftlichen Arbeiten in enger Absprache mit Ihnen durch.
Übrigens: Wir sind Vertragspartner der Krankenkassen für Haushaltshilfe auf Rezept.
Nach dem Vorgespräche entwickeln wir ein individuelles Konzept für die gewünschten hauswirtschaftlichen Dienstleistungen, inklusive Dokumentation.
Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Mitarbeiter pünktlich und zuverlässig zu Ihnen nach Hause kommen. Gleichzeitig bewahren Sie jederzeit die volle finanzielle Übersicht über unsere Tätigkeiten. Die beauftragten Services erledigen wir effizient und transparent.
Wir übernehmen Aufgaben wie Reinigung, Wäschepflege, Einkäufe, Organisation des Haushalts und individuelle Alltagsunterstützung. Auf Wunsch bieten wir regelmäßige Einsätze oder punktuelle Hilfe an.
Sauberkeit auf höchstem Niveau: Unterhalts- und Grundreinigung, Fenster- und Teppichpflege.
Ihr Vorteil: Hygiene, Komfort und Werterhalt Ihres Zuhauses.
Alltagsbegleitung, Einkäufe, Mahlzeiten und soziale Aktivitäten – mehr Lebensqualität und Entlastung.
Ihr Vorteil: Selbstständigkeit fördern, Angehörige entlasten.
Übernahme durch die Krankenkasse (§ 38 SGB V) – schnelle Hilfe in der Genesungsphase.
Ihr Vorteil: Unkomplizierte Unterstützung, zügige Organisation.
Menschen mit Pflegegrad 1-5 erhalten von Ihrer Pflegekasse einen sogenannten Entlastungsbetrag, der seit 1. Januar 2026 131 € monatlich beträgt. Diesen Betrag können sie selbstbestimmt für zuverlässige Alltagsunterstützung verwenden.
Als anerkannter Dienst können wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen; Wir helfen Ihnen gerne bei Antrag und Abrechnung.
Ihr Vorteil: Finanzielle Entlastung und weniger Bürokratie.
Ein Anruf genügt und wir kümmern uns. Schnell, zuverlässig, diskret.
Unsere Strukturen sind zertifiziert. Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz.
Sie können sich auf uns verlassen. Im geregelten Alltag und auch bei kurzfristigen Einsätzen.
Diskretion gehört zu unserem Berufsethos. Wir respektieren Ihre Privaträume und Ihre Lebensumstände.
Wir sind ein mittelständischer Familienbetrieb. Mit kurzen Entscheidungswegen. Teamgeist und bestmögliche Qualität sind unser Leitbild.
Gesetzliche Krankenkassen genehmigen eine Haushaltshilfe auf Rezept, wenn eine schwere Erkrankung oder ein Krankenhausaufenthalt vorliegt, niemand sonst im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann und ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
Erste Voraussetzung ist, dass Sie infolge einer Erkrankung, einer anstehenden Operation, Behandlung oder den Folgen einer OP oder Behandlung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt selbst zu führen.
Damit ist gemeint, dass keine andere Person, die mit Ihnen im Haushalt lebt, für Sie einspringen kann: etwa der Ehepartner oder Lebensgefährte, volljährige Kinder oder andere Angehörige. In Wohngemeinschaften zählen auch andere Mitglieder der Wohngemeinschaft dazu. Nicht dazu gehören: Nachbarn, Freunde, Angehörige, die nicht mit Ihnen zusammen wohnen oder ambulante Dienste.
Sie benötigen eine Bescheinigung eines Arztes über Ihre Diagnose sowie Dauer und Umfang der Haushaltshilfe, die Sie benötigen.
Der Antrags auf Haushaltshilfe muss vor Beginn der Leistung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Dabei helfen wir Ihnen gerne, falls erforderlich.
Ist der Antrag genehmigt, können wir diese Leistungen übernehmen: Kinder betreuen und beaufsichtigen, Mahlzeiten zubereiten, Einkäufe und Botengänge übernehmen, Wäsche pflegen, Wohnung reinigen.
Pro Krankheitsfall kann eine Haushaltshilfe bis zu 4 Wochen gewährt werden, bis zu 26 Wochen, wenn Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.
Ja, die gibt es. Etwa wenn Schwangerschaft und/oder Entbindung mit erheblichen Beschwerden verbunden sind. Oder nach OP, ambulanter Behandlung oder einer akuten Verschlechterung der Krankheit. Wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte – rufen Sie uns an.
Beantragen Sie die Haushaltshilfe auf Rezept möglichst früh bei Ihrer Krankenkasse. Bereits vor einer geplanten OP oder noch im Krankenhaus.
Wir helfen Ihnen gerne beim Stellen des Antrags.
Zeit ist das Wertvollste, das wir haben.
Überraschen Sie Freunde, Familienangehörige oder Kollegen mit einem Gutschein für hauswirtschaftliche Dienstleistungen.
Wir sind flexibel und erfüllen gerne Ihre Terminwünsche.