Zuschuss der Pflegeversicherung sinnvoll nutzen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 können monatlich bis zu 131 € für qualitätsgesicherte Unterstützung im Alltag einsetzen – z. B. für Betreuung, haushaltsnahe Dienste oder Begleitdienste.
Hinweis: Nicht genutzte Beträge können angespart und i. d. R. bis zum 30.06. des Folgejahres verwendet werden. (Angaben ohne Gewähr)
Ja, wenn die Leistung landesrechtlich anerkannt ist. Wir beraten, welche Module förderfähig sind.
Wir unterstützen bei Antrag, Nachweisen und Kommunikation – je nach Kasse ist eine Direktabrechnung oder Erstattung möglich.
Sie können sich auf uns verlassen. Im geregelten Alltag und auch bei kurzfristigen Einsätzen
Oft innerhalb weniger Tage je nach Auslastung. Bei Haushaltshilfe nach Krankheit bemühen wir uns um schnellstmögliche Einsätze.
Zeit ist das Wertvollste, das wir haben.
Überraschen Sie Freunde, Familienangehörige oder Kollegen mit einem Gutschein für hauswirtschaftliche Dienstleistungen.
Wir sind flexibel und erfüllen gerne Ihre Terminwünsche.